Honorar

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Da es bislang keine ausreichende Abrechnungsziffern für die Hypnosetherapie gibt, erfolgt die Abrechnung analog zur Verhaltenstherapie.

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird diese Therapieform leider nicht getragen.

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen können einer Kostenübernahme zustimmen, sind dazu (abhängig von den Vertragsbedingungen) aber nicht verpflichtet. Ich empfehle dringend, die

Frage der Kostenübername durch eine private Krankenkasse vor der Therapie zu klären.

Abgerechnet wird am Ende jeder Therapiesitzung in bar oder mittels ec-Karte.

@ Dr. Maria Koehler

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